So wichtig wie die Anlage selbst:
Nur sehr wenige Kunden veranlassen „freiwillig“ die Wartung Ihrer Einbruch-, Brand- und/oder Videoüberwachungsanlage. Darum werden wir zukünftig unsere Kunden vermehrt zu den Wartungsintervallen anschreiben, um sie an die Notwendigkeit der Anlagenprüfung zu erinnern.
Die Wartung sichert Ihnen den Nutzen, den Sie von Ihren sicherheitstechnischen Einrichtungen erwarten. Nur durch eine regelmäßige Wartung, mindestens einmal jährlich oder nach Vorgabe des Versicherers oder der Behörde, kann sichergestellt werden, dass Sie jederzeit den erforderlichen Schutz für Leben und Sachwerte haben!
Durch Verschmutzung von Sensoren, Verschleiß von Kontakten, verbrauchte Akkus, diese sollten alle 4 Jahre erneuert werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Fehlaus- lösungen. Der Wartungsdienst überprüft alle Sicherheitseinrichtungen auf einwandfreie Funktion, womit die Betriebssicherheit und das Vertrauen in Ihre Anlage erhalten bleiben.
Übrigens ist jeder Betreiber von Einbruchmelde- und Brandmeldeanlagen oder von Rettungswegtechnik gehalten, die Wartung gemäss VdS, DIN 14675 oder IFBT von Fachkundigen vornehmen zu lassen. Damit Ihnen kein Nachteil oder sogar der Verlust von Garantieansprüchen bzw. des Versicherungsschutzes entstehen, lassen Sie Ihre sicherheitstechnischen Anlagen regelmäßig überprüfen.
Die Wartung von Brandmelde-, Einbruchmelde, oder Videoüberwachungsanlagen sowie von Rettungswegtechnik, ist Aufgabe von geprüften und VdS-anerkannten, sachverständigen Errichtern.
Sollten Sie auch einmal wieder Ihre sicherheitstechnischen Anlagen von uns überprüfen lassen wollen, rufen Sie uns an unter Tel: 06221 / 26559. Gerne können Sie uns auch eine Mail an info[at]ott-sicherheit.de schreiben.